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Gründerberatung

Sie wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Die Selbstverwirklichung mit einem eigenen Geschäft, mit der eigenen Idee, bei dem jeder Cent in die eigene Tasche wandert. Sie wollen einen Betrieb weiterführen oder übernehmen.

Wenn es dann jedoch wirklich soweit kommt, macht sich erst einmal Ratlosigkeit breit. Denn einfach ein Unternehmen gründen und mit der Arbeit loslegen – so einfach ist es leider nicht. Es gilt Auflagen zu erfüllen, Kapital zu sammeln und das Geschäft auf einem stabilen Fundament aufzubauen.

Bevor das Gewerbe angemeldet wird, gilt es die Geschäftsidee auf Papier zu bringen. Hieran knüpfen sich Fragen und rechtliche Rahmendaten, die sich auf die Vorgaben des Steuer-, Sozialversicherungs-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie der Gewerbeordnung beziehen. Je nach Art des Gewerbes ist hier beispielsweise vor dem Start der Unternehmung eine Gewerbeberechtigung nötig.

Vor allem aber die Wahl der Rechtsform, beispielsweise die Entscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft sollte wohl überlegt sein. Grundsätzlich hat der Unternehmer die Wahl zwischen:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften:
    • Offene Gesellschaft (OG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kapitalgesellschaften:
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaft (AG)

 

Als Steuerberater kann ich Ihnen als zukünftigen Unternehmer schon zu Beginn dieser Planungsphase mit professionellem Rat zur Seite stehen.